Durchdringungshemmend Durchdringungshemmend
Schützt den Kopf vor spitzen und scharfen Gegenständen
Kraftverteilung und Stoßdämpfung Kraftverteilung & Stoßdämpfung
Hartschale und Dämpfungsschaum verteilen die Kräfte beim Aufschlag
Festigkeit Gurtsystem Festigkeit Gurtsystem
mit geprüftem Einhand-Magnetverschluss
Wirksame Trageeinrichtung Wirksame Trageeinrichtung
Verhindert das Abstreifen der Schutzeinrichtung.
Vermindert das Risiko von Kopfverletzungen ✭ Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Kategorie 1

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Ohne Skihelm kann es teuer werden

Seit reichlich zwei Monaten gilt in Kärnten (Österreich) Skihelmpflicht für Kinder unter 15 Jahren. In Slowenien und Italien sind Helme für Kinder bis zu 14 Jahren auch Pflicht. Anders als in Österreich werden Zuwiderhandlungen in Slowenien und Italien auch bestraft.

Der Villacher Rechtsanwalt Herwig Hasslacher erklärt, dass es sich bei der Skihelmpflicht in Österreich um ein Schutzgesetzt handelt und somit Strafsanktionen vorerst noch nicht vorgesehen sind.
Wie schon erwähnt gilt es aber in den Nachbarländern aufzupassen.

So risikiert derjenige eine Strafe zwischen 30 und 150 Euro der seine Kinder ohne entsprechenden Kopfschutz auf die Skipiste lässt.

Mitschuld

In anderen Ländern und Regionen, so auch in Kärnten, bleibt eine Missachtung des Gesetzes (Kinder tragen keinen Skihelm) nicht immer ohne Folgen. Nämlich dann, wenn es zu einem Unfall kommt.

Im Falle einer Kopfverletzung könnte eine 25-prozentige Mitschuld angenommen werden, wenn kein Skihelm getragen wird. Ähnlich wie bei der Gurtpflicht im Strassenverkehr.
Bei privaten Krankenversicherungen könnte es, beim Nachweis eines glimpflicheren Ausganges des Unfalles mit einem Skihelm, dazu führen, dass die Auszahlung für Krankenhaus- und Arztaufwendungen schmerzlich vermindert werden.

Schwammige Gesetzeslage zur Skihelmpflicht

Im Extremfall kann es auch zu strafrechtlichen Folgen für die Eltern kommen.

Alle Gesetze bzw. Verordnungen scheinen also gewisse Tücken zu enthalten. Die Theorie besagt, dass der Skihelm bei der Ausübung des Wintersportes auf und abseits von Pisten zu tragen ist.

Das ist natürlich eine sehr weit gefasste Definition. Streng genommen beinhaltet diese auch Langläufer die sich auf abschüssigen Terrain bewegen und natürlich auch Rodler, welche ohne Skihelm unterwegs sind.

Fazit:
Wie schon so oft erwähnt, sollte man die eigene Sicherheit nicht den Gesetzeshütern überlassen sondern selbst Initiative ergreifen. Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht – also tut für diese Sicherheit was ihr für richtig halte, aber TUT IRGENDWAS.


This entry was written by thorstenfentz, posted on 18. Februar 2010 at 09:55, filed under Helt. Bookmark the permalink. Follow any comments here with the RSS feed for this post. Post a comment or leave a trackback: Trackback URL.

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